Sport in Bayern: Das gilt ab sofort! - anpfiff.info
Artikel veröffentlicht am 07.05.2021 um 16:55 Uhr
Sport in Bayern: Das gilt ab sofort!
Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird zwar grundsätzlich bis 2. Juni verlängert, allerdings greifen nun auch inzidenzabhängige Lockerungsschritte, auch für den Sport. Über die Umsetzung der dabei möglichen Öffnungsschritte entscheidet die jeweils zuständige Kreisverwaltungsbehörde.
Von Marco Galuska
Die eigentlich zum 9. Mai auslaufende 12. BayIfSMV wurde bis 2. Juni verlängert. Mit der Verlängerung werden nun aber auch die bereits am 22. März angekündigten, inzidenzabhängigen Lockerungsschritte reaktiviert. Das heißt, ab heute (7. Mai) können die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden nach §27 der 12. BayIfSMV für die Sportvereine und das Sporttreiben in ihrem Verwaltungsbereich folgende Regelungen erlassen:

7-Tage-Inzidenz stabil unter 50:
Kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich.

7-Tage-Inzidenz stabil zwischen 50 und 100:
Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen Testnachweis (Selbst- oder Antigentest maximal 24 Stunden oder PCR-Test höchstens 48 Stunden alt) verfügen.

7-Tage-Inzidenz über 100:
Kontaktfreier Sport allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands im Freien, Kleingruppentraining für Kinder unter 14 Jahren (Voraussetzung: max. fünf Personen unter freiem Himmel; Testpflicht für Übungsleiter)

Wichtig: Über die Umsetzung der Öffnungsschritte entscheidet die jeweils zuständige Kreisverwaltungsbehörde. Bitte informieren Sie sich dort über die derzeit für Ihre Region geltenden Regelungen.
Aktueller Sportbetrieb in Bayern: Stand 7.5.2021
fussballn.de / BLSV

Rahmenhygienekonzept „Sport“

Hand in Hand mit der Verlängerung der 12. BayIfSMV hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration das angekündigte Rahmenhygienekonzept „Sport“ veröffentlicht. In diesem Konzept sind alle Regeln für ein sicheres Sportreiben festgelegt. Setzen Sie dieses Konzept bitte in Ihrem Sportverein um. Zu allen Punkten aus dem Konzept wird der BLSV zeitnah entsprechende Vorlagen bereitstellen. Hier der Link zum Rahmenhygienekonzept.

Erleichterung für Geimpfte und Covid-Genesene

Bereits ab dem 6. Mai gelten für vollständig Geimpfte (seit Zweitimpfung sind mindestens 14 Tage vergangen) sowie Covid-Genesene folgende Erleichterungen: Wegfall der nächtlichen Ausgangssperre und der geltenden Kontaktbeschränkungen (auch im Sport). Bei der Zahl der maximal erlaubten Kontaktpersonen werden sie also nicht mehr mitgezählt. Für diesen Personenkreis entfällt auch die Testpflicht, so dass beispielsweise vollständig geimpfte Übungsleiterinnen und Übungsleiter keinen Testnachweis erbringen müssen.

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