"Bundes-Notbremse" bringt Lockerung: Sport von Kindern in Kleingruppen wieder möglich - anpfiff.info
Artikel veröffentlicht am 22.04.2021 um 09:45 Uhr
"Bundes-Notbremse" bringt Lockerung: Sport von Kindern in Kleingruppen wieder möglich
Kuriose Zeiten, kuriose Entwicklungen: Das gestern verabschiedete und alles andere als unumstrittene Bundesinfektionsschutzgesetz (ISfG) beinhaltet Erleichterungen, die wieder mehr Sport ermöglichen als zuletzt in Bayern erlaubt war. Wie der Bayerische Landes-Sportverband BLSV in einer Meldung vermeldet, dürfen Kinder bis 14 Jahren auch bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 in Kleingruppen draußen Sport treiben.
Von PM BLSV / MG
Während im Land heftig über die Grundrechtseinschränkungen diskutiert wird, liefert die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes durch erstmals bundeseinheitliche Regelungen an manchen Stellen gar Lockerungen. Im Bereich des Sports in Bayern soll beispielsweise auch gelten, dass Kinder bis 14 Jahren auch bei einer 7-Tage-Inzidenz  über 100 kontaktfreier Sport draußen möglich ist. Nach der heutigen Befassung des Bundesrats und der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten könnten die Regeln frühestens am Samstag greifen.

Die Meldung des BLSV vom 21.04.2021


Neues Bundesinfektionsschutzgesetz

Im Gesetzgebungsverfahren zum aktualisierten Bundesinfektionsschutzgesetz (ISfG), auch „Bundes-Notbremse“ genannt, fand die Stimme für den Sport von Kindern in Kleingruppen und Offenhaltung von Sportaußenflächen während der letzten Beratungen Gehör.

Sport für Kinder bis unter 14 Jahre in 5er-Gruppen auch bei 7-Tage-Inzidenz-Wert über 100

Im Gegensatz zur ersten Entwurfsfassung können Kinder in Gruppen bis zu fünf Personen bei einer 7-Tage-Inzidenz größer als 100 Sport treiben: „Für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist die Ausübung von Sport ferner zulässig in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern“, lautet die neue Regelung des § 28b Nummer 3 ISfG. Dies ist sogar mehr, als zur derzeitigen Situation in Bayern aufgrund der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlaubt ist.

Sportstätten auch bei 7-Tage-Inzidenzen über 100 weiterhin geöffnet

Durch intensive Gespräche können im Ergebnis nach der neuen Regelung die Außensportanlagen der Vereine auch bei einer 7-Tage-Inzidenz von 100 und mehr weiterhin geöffnet bleiben. 

Sport alleine auch bis Mitternacht

Sport darf alleine auch während der Ausgangsbeschränkung bis 24 Uhr draußen betrieben werden, nicht jedoch auf den Vereinssportanlagen (s. § 28b Nummer 2 neuer Buchstabe g ISfG).

Wir befinden uns nach wie vor mitten im Pandemiegeschehen und müssen alle gemeinsam klug wägen, um Corona endlich zu besiegen“, sagt der Präsident des Bayerischen Landes-Sportverbandes (BLSV), Jörg Ammon. „Wir sind zufrieden, dass bei den neuen Regelungen nun doch noch zugunsten des Sports differenziert wurde. So kann auf Sportanlagen auch bei einer Inzidenz von über 100 weiterhin grundsätzlich Sport mit den jeweiligen Einschränkungen betrieben werden. Kinder bis 14 Jahre dürfen in Fünfer-Gruppen kontaktfrei auch bei dieser Inzidenz trainieren, eine große Erleichterung. Diese Trainingsmöglichkeit für Kinder und Jugendliche war für uns besonders wichtig.

Unser Dank gilt der gesamten deutschen Sportfamilie um Präsident Alfons Hörmann und den derzeitigen Vorsitzenden der Deutschen Sportjugend, Benny Folkmann, den bayerischen Bundestagsmitgliedern im Sportausschuss und der politischen Führung im Bundessportministerium.“

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