Die neuen Sportregeln: Rückkehr auf den Platz lässt auf sich warten - anpfiff.info
Artikel veröffentlicht am 04.05.2021 um 18:00 Uhr
Die neuen Sportregeln: Rückkehr auf den Platz lässt auf sich warten
Wer darf zurück auf den Platz? Eine Frage, die in diesen Tagen sowohl im Nachwuchs- als auch im Herrenbereich wieder im Fokus steht. Die aktuellen Corona-Regeln machen ab Montag wohl auch im Herrenbereich Training wieder möglich. Allerdings nur, wenn der Inzidenzwert passt und eventuell mit Test. Was wo geht? anpfiff.info versucht es nachzuzeichnen.
Von Marco Heumann
pexels
Die Notbremse bleibt! Für Bereiche mit einer Inzidenz von über 100 wird es auch bis zum Ende der Pfingstferien in Bayern wohl nur Außensport in Zweiergruppen geben. Eine Ausnahme bilden weiter Kinder unter 14 Jahren, die in Fünfergruppen kontaktfrei trainieren dürften.

Bei stabiler Inzidenz von unter 100 - in der Pressekonferenz war von einer Woche in diesem Bereich - könnte die zuständige Behörde (Landratsamt oder Stadt) ab 10. Mai Erleichterungen für den Sport zulassen. In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 wäre Training auch im Herrenbereich ohne Einschränkungen erlaubt. Im Bereich zwischen 50 und 100 müsste ein Schnelltest vorgelegt werden, um die Rückkehr ins kontaktfreie Training zu ermöglichen. Genau festgelegt werden sollen die Regelungen in den kommenden Tagen.

Ausgangslage: Aktuelle Einstufung Spielkreis Coburg-Kronach-Lichtenfels zum 4. Mai


über 100

- Landkreis Kronach
- Landkreis Hof
- Landkreis Kulmbach
- Landkreis Lichtenfels
- Landkreis Haßberge
- Stadt Coburg
- Landkreis Coburg
- Landkreis Bamberg

50-100

keiner

unter 50

keiner


Wo kann der Ball wieder rollen? anpfiff.info versucht anhand der aktuellen Inzidenzzahlen einen Überblick zu geben.
anpfiff.info

Was heißt das aktuell?


In den Bereichen unter 50: Kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich ohne Beschränkungen.

In den Bereichen zwischen 50 und 100: Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, verfügen.

In den Bereichen über 100: Kontaktfreies Training in Zweiergruppen (ohne Trainer) und für Kinder unter 14 Jahren kontaktfrei in Fünfergruppen.

Wann geht es in eine andere Stufe?

Diese Einstufung ist vorläufig und gilt immer solange wie der Wert stabil ist. Wird die Inzidenz von 100 drei Tage am Stück überschritten, greift die Notbremse aus dem Bundesgesetz. Die amtliche Bekanntmachung erfolgt dann unverzüglich über die zuständige Kreisverwaltungsbehörde. Die Regelungen gelten dann für den betreffenden Landkreis oder die kreisfreie Stadt ab dem zweiten Tag nach Eintritt der Voraussetzung. Aufgehoben werden können sie erst, wenn die 100 mindestens fünf Tage am Schritt unterschritten werden.

Die aktuellen Zahlen (Veränderungen der Klassifizierung gefettet/in Klammern ist vermerkt am wievielten Tag in Folge der Wert überschritten wurde)

Landkreis Coburg 261,7
Stadt Coburg 211,8
Landkreis Kronach 208,3
Landkreis Lichtenfels 208,2
Landkreis Hof 185,7
Landkreis Bamberg 146,8
Landkreis Haßberge 136,3
Landkreis Kulmbach 114,6

Angesichts dieser Zahlen dürfte sich im Spielkreis Coburg-Kronach-Lichtenfels in der kommenden Woche erst einmal nichts ändern. Auf die Rückkehr ins Training muss weiter gewartet werden.

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Weitere Öffnungsschritte

§ 27 (12. BayIfSMV)

(1) Wird in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz von 100 nicht überschritten und erscheint die Entwicklung des Infektionsgeschehens stabil oder rückläufig, so kann die zuständige Kreisverwaltungsbehörde im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und nach Maßgabe von Rahmenkonzepten, die von den zuständigen Staatsministerien im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bekanntgemacht werden und in denen die erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen festzulegen sind, folgende weitere Öffnungen zulassen:
1.
die Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung; sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest oder Selbsttest oder ein vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis der Tischgäste erforderlich;

2.
die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besucher mit einem Testnachweis nach Nr. 1;

3.
kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen Testnachweis nach Nr. 1 verfügen.

(2) Wird in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten und erscheint die Entwicklung des Infektionsgeschehens stabil oder rückläufig, so kann die zuständige Kreisverwaltungsbehörde im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege weitergehende erleichternde Abweichungen von den Bestimmungen dieser Verordnung in Bezug auf
1.
die Öffnung der Außengastronomie,

2.
die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern und Kinos sowie

3.
den kontaktfreien Sport im Innenbereich und den Kontaktsport im Außenbereich

nach Maßgabe von Rahmenkonzepten, die von den zuständigen Staatsministerien im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bekanntgemacht werden und in denen die erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen festzulegen sind, zulassen.


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