Kompakt dargestellt: Die Zehn-Minuten-Zeitstrafe - anpfiff.info
Artikel veröffentlicht am 21.07.2022 um 12:00 Uhr
Kompakt dargestellt: Die Zehn-Minuten-Zeitstrafe
Sie wird im Vorfeld kontrovers diskutiert. Vor allem vom BFV kommen lobende Worte, Zuschauer, Vereine, Trainer und Spieler sehen sie durchaus auch kritisch. Die Zehn-Minuten-Zeitstrafe wird künftig wieder zum Ligaalltag gehören. Hier das Wichtigste dazu kompakt und übersichtlich dargestellt.
Von Ralf Riemke
Der Feldverweis auf Zeit (der offizielle Sprachgebrauch für die Zehn-Minuten-Zeitstrafe) kommt nur bis zur Landesliga zur Anwendung. Alle höherklassigen Teams sind von dieser Regelung ausgenommen. Ab der Bayernliga wird man ihn also nicht zu sehen bekommen.

Der FaZ wird durch Handzeichen ausgesprochen.

Neben der Gelben, der Gelb/Roten und der Roten Karte gibt es nun also eine vierte Sanktionsmöglichkeit. Die persönlichen Strafen können in folgender Reihenfolge angewandt werden:

Die persönlichen Strafen in der Übersicht.
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Das bedeutet beispielsweise auch, dass ein Spieler, der als erste persönliche Strafe einen FaZ bekommt und danach noch ein verwarnungswürdiges Vergehen begeht, mit der Gelb/Roten-Karte bestraft wird - obwohl er zuvor noch keine Gelbe Karte gesehen hat (siehe Grafik oben).

Andererseits kann es aber auch bedeuten, dass ein Spieler, der bisher nach der zweiten Gelben Karte mit Gelb/Rot vom Feld musste, nun darauf hoffen kann, erst nach der dritten persönlichen Strafe hinunter zu müssen.

Der mit Zeitstrafe belegte Spieler muss auf der Auswechselbank Platz nehmen.

Die Zeitstrafe beginnt mit der Fortsetzung des Spiels und endet auf ein Zeichen des Schiedsrichters. Sollte der Spieler ohne Zustimmung des Schiedsrichters nach zehn Minuten einfach unerlaubt das Feld betreten, muss er mit dem Zeigen einer Gelben Karte bestraft werden. Das hätte dann unmittelbar einen Spielausschluss per Gelb/Roter Karte zur Folge! Die Halbzeitpause unterbricht die Zeitstrafe, sie läuft also mit Beginn der zweiten Halbzeit weiter.

Das Aussprechen einer Zeitstrafe wird immer auch im Ermessen des Schiedsrichters sein. Einen festen Anhaltspunkt dafür gibt es nicht. Beispiele können sein: Unsportlichkeiten wie Ballwegschlagen oder harte Foulspiele. Grundsätzlich soll sie für Vergehen gelten, bei denen eine Gelbe Karte zu wenig, aber eine Rote Karte zu viel wäre.  

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