Eintrittspreise
Grundsätzliches: Der
BFV erstellt keine Vorgaben über die
Höhe der Eintrittspreise und darüber, wer alles Eintritt bei den Spielen
bezahlen muss. Dies ist grundsätzlich Sache der Vereine.
Es wäre
allerdings schön, wenn man einheitlich vorgehen würde.
Bei der Kreisligatagung waren alle Vereine der Meinung, dass die
Eintrittsgelder nicht erhöht werden sollten und Frauen keinen Eintritt bezahlen
sollten.
Als Empfehlung wird deshalb vorgeschlagen;
Kreisliga: 4 Euro Vollzahler, 3 Euro ermäßigt.
Kreisklasse: 3,50 Euro Vollzahler, 2,50 Euro ermäßigt.
A-Klasse: 3 Euro Vollzahler, 2 Euro ermäßigt.
B-Klassen (1.Mannschaften): wie A-Klasse
Jugendliche bis 14 Jahre: freier Eintritt
Sollte ein Verein von diesen Empfehlungen abweichen, muss er die Vereine in
seiner Klasse/Gruppe vor Beginn der Punktspielrunde unterrichten.
SR-Spesen (Herren):
Die Kilometergrenze wurde erhöht:
Kreisliga: maximal 100 km einfache Fahrtstrecke
Kreisklasse: maximal 70 km einfache Fahrtstrecke
A-Und B-Klassen: maximal 60 km einfache Fahrtstrecke
Pro km können 0.30 Euro verrechnet
werden.
Die Aufwandentschädigung beträgt:
Bei Kreisligaspielen: 30 Euro
Bei allen anderen Klassen: 25 Euro
Spielabsagen:
Spielabsagen bei schlechter Witterung usw. sind spätestens am Spieltag von
8 bis 10 Uhr beim jeweiligen Gruppenspielleiter oder Spielleiterin bzw. deren
Vertreter möglich.
Anrufbeantworter, Mails usw. haben
keine verbindliche Gültigkeit einer Absage.
Bevor der Schiri und der Gegner unterrichtet werden ist der Spielleiter bzw. die Spielleiterin zu
verständigen. Sollte die Reigenfolge nicht eingehalten werden, ergeht Anzeige
beim Sportgericht.
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