BFV-Vizepräsident Schraudner: "Spaltung wäre Gift für Mannschaftssport!" - anpfiff.info
Artikel veröffentlicht am 26.01.2022 um 11:57 Uhr
BFV-Vizepräsident Schraudner: "Spaltung wäre Gift für Mannschaftssport!"
Für den Bayerischen Fußball-Verband (BFV) hat ein flächendeckender Spielbetrieb im Freien ohne die jetzt noch staatlich verordnete 2G-Einschränkung (geimpft oder genesen) nach wie vor oberste Priorität und bleibt auch weiterhin das erklärte Ziel des Verbandes. „Das muss dann, wenn die zweite Halbserie bayernweit läuft, nach heutigem Stand auch im Bereich des Möglichen sein“, sagt BFV-Vizepräsident Robert Schraudner.
Von Marco Galuska
BFV-Vizepräsident Robert Schraudner spricht sich für klare Ziele auf der "hoffentlich letzten, großen und schweren Corona-Etappe" aus.
Sebastian Baumann
Wir sind nach über zwei Jahren in der Pandemie an einem Punkt angelangt, an dem es die gerade jüngst immer wieder angekündigten Öffnungsperspektiven endlich auch faktisch braucht. Es müssen in allen Bereichen der Gesellschaft, und damit natürlich auch im gesamten Breitensport, griffige Ziele definiert werden. Eine dauerhafte Spaltung der Gesellschaft wäre Gift für jeden Mannschaftssport. Es reicht längst nicht mehr aus, nur davon zu sprechen, man muss diese Ziele auch klar formulieren und den pandemiemüden Menschen das Licht am Ende des Tunnels deutlich aufzeigen. Der Wille muss für alle erkennbar sein. Nur so werden wir die Menschen mit auf diese hoffentlich letzte, große und schwere Corona-Etappe nehmen können. Alle Experten sind sich einig, dass sich die jetzt leider stark steigenden Infektionszahlen auf absehbare Zeit umkehren werden. Und dann muss es – wenn es die Lage erlaubt – auch möglich sein, Sport im Freien treiben zu können – und das, ohne die aufwändige und im Amateurfußball nur wenig praxistaugliche 2G-Regelung“, sagt Schraudner, Vorsitzender der Corona-Task-Force des BFV.

"Reichlich Frustpotentzial"

Dass – wie vom BFV bereits im Dezember gefordert – minderjährige Schüler*innen in Bayern dauerhaft von der 2G-Regelung ausgenommen sind und aufgrund der engmaschigen Testungen an den Schulen auch uneingeschränkt Fußball im Verein spielen können, „war ein erster, wirklich großer Schritt in die richtige Richtung. Aber aus unserer Sicht sollten alle Jugendlichen im Verein gleichbehandelt werden. Sport im Freien ist nach wie vor kein Infektionstreiber, das ist hinlänglich bekannt und das muss in alle jetzt zu treffenden Entscheidungen mit einfließen“, betont Schraudner, der in diesem Zusammenhang auch den Impf-Appell des BFV erneuert: „Ohne Wenn und Aber: Jede Fußballerin, jeder Fußballer, jeder Schiedsrichter, jede Schiedsrichterin kann zur Beruhigung der Situation beitragen und sich sowie andere schützen. Impfen ist und bleibt der einzige, schnell Erfolg versprechende Weg aus der Pandemie, Impfen hält damit auch unsere Sportvereine am Leben“, sagt Schraudner, der die aktuell gültige 2G-Regelung für Fußball im Freien als „extreme Herausforderung für unsere Vereine mit reichlich Frustpotenzial“ bezeichnet: „Wenn das Infektionsgeschehen wider Erwarten in wenigen Wochen auf dem jetzigen Niveau bleiben und auch die Zahl der COVID-19-Patienten in den Krankenhäusern steigen und damit 2G tatsächlich weiter staatlich verordnet bleiben sollte, dann muss zumindest die Umsetzung praxistauglicher gestaltet werden. Andere Bundesländer haben das längst angepackt und im Sinne der Ehrenamtlichen in den dortigen Vereinen pragmatisch geändert.“

Andere Bundesländer machen es vor - Antrag beim Innenministerium gestellt

So gibt es beispielweise in Baden-Württemberg, Hessen und auch in Nordrhein-Westfalen ein Musterformular, mit dem jeder Verein und die Schiedsrichter*innen für sich eigenständig die Einhaltung der aktuell gültigen Regelungen rechtssicher bestätigen können. Einen entsprechenden Antrag zur Einführung dieses Formulars hat der Bayerische Fußball-Verband über den Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) an das in Bayern für den Sport zuständige Innenministerium bereits gestellt. Auf diesem Wege erfolgte auch die nachdrückliche Bitte des BFV um klare Definition, ab wann ein Spieler oder eine Spielerin als „Beschäftigte“ gelten und damit der „3G-Regelung am Arbeitsplatz“ unterliegen. „Wir vertreten die klare Auffassung, dass hier erst gar keine Differenzierung stattfinden sollte. Wo ist pandemisch betrachtet der Unterschied zwischen eine*r bezahlten Spielertrainer*in und eine*r Freizeitfußballer*in? Es gibt ihn schlicht nicht! 3G sollte deshalb für alle gleichermaßen gelten. Das wäre ein solch klares Zeichen, das wir uns für den gesamten Breitensport in Bayern wünschen. Sport verbindet, Sport grenzt nicht aus“, betont BFV-Vizepräsident Schraudner: „Und Sport hält gesund!“

Mit jener Forderung nach 3G war auch die SpVgg Nürnberg in einem offenen Brief an die Bayerische Landesregierung in der vergangenen Woche herangetreten. 

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