Bei
unsportlichem Verhalten können die Schiedsrichter ab sofort auch
Trainer und Vereinsoffizielle in allen bayerischen Amateurspielklassen
mit einer roten Karte vom Platz schicken (Innenraumverbot).
Die unabhängige BFV-Sportgerichtsbarkeit entscheidet im Anschluss über
den Zeitraum des Innenraumverbots. Wird ein Trainer oder Offizieller des
Platzes verwiesen, bleibt er – analog zur Regelung für Spieler – bis
zum Erlass des Sportgerichtsurteils für Spiele
der gleichen Wettbewerbsform (Fußball-, Futsal- oder Beachsoccer-Spiel)
gesperrt und erhält ein Innenraumverbot. 30 Minuten vor dem angesetzten
Spieltermin bis 30 Minuten nach dem Abpfiff des Spiels dürfen sich die
gesperrten Trainer/Offiziellen nicht in den
Umkleidekabinen, im Spielertunnel, im Kabinengang sowie im
Stadioninnenraum aufhalten. Untersagt ist in diesem Zeitraum sowohl der
unmittelbare wie auch der mittelbare Kontakt zur Mannschaft.
Der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat in seiner
Sitzung am vergangenen Wochenende mit einer Anpassung von Paragraf 40,
Absatz 3, Satz 1 in der Rechts- und Verfahrensordnung die entsprechende
rechtliche Grundlage für die Umsetzung der modifizierten
Fußballregeln des International Football Association Board (IFAB)
geschaffen.
Die Unparteiischen haben fortan auch die Möglichkeit, den Trainer mit
der roten Karte stellvertretend des Innenraums zu verweisen, wenn der
Regelverstoß eines/einer Vereinsoffiziellen oder aktuell nicht
eingesetzten/eingesetzter Spielers/Spielerin zwar eindeutig
einer Mannschaft, aber nicht einer konkreten Person zugeordnet werden
kann. Die Unparteiischen haben sowohl die Möglichkeit, ein Vergehen
zunächst mit einer gelben Karte als Verwarnung zu ahnden oder bei
größeren Regelverstößen direkt die rote Karte zu zeigen.
Änderung der Rechts-
und Verfahrensordnung
§
40 Einstweilige Verfügung / Vorläufige Sperre
....
(3)
Bei einem Feldverweis (Rote Karte) in einem Feldfußball-, Futsal- oder
Beachsoccer-Spiel ist der Spieler, Trainer und der Funktionär bis zur
Entscheidung durch die erste Instanz
jeweils für Spiele der gleichen Wettbewerbsform (Feldfußball-, Futsal- oder
Beachsoccer-Spiel) gesperrt, ohne dass es eines besonderen Verfahrens oder einer besonderen
Benachrichtigung bedarf. Dies gilt auch bei einem Feldverweis im Ausland. Diese
Sperre ist nicht an den vom Schiedsrichter gemeldeten Namen, sondern an die des
Feldes verwiesene Person gebunden. Der Verein des hinausgestellten Spielers ist
verpflichtet, eine etwaige Namensverwechslung durch den Schiedsrichter unverzüglich richtig
zu stellen.
Die Änderungen treten mit Veröffentlichung in Kraft.
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