BFV-Vorstand hält an flexiblen Verlegungsmöglichkeiten fest. Seit dem Re-Start am 19. September 2020 konnten in Bayern 43.208 Partien und damit über 85 Prozent aller angesetzten Spiele durchgeführt werden.
Eine Generalabsage ist aktuell und stets vorbehaltlich weitergehender
staatlicher Maßnahmen nicht vorgesehen. Aktuell ist der Breitensport in
Bayern weiterhin erlaubt. „Auch wenn die staatlichen Vorgaben den
Breitensport ausdrücklich auch weiterhin zulassen und sich Mediziner
ebenso wie Wissenschaftler unisono einig sind, dass das Fußballspiel an
sich kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellt, so ist die Verunsicherung
allerorten spürbar. Deswegen kann jeder Verein, der Bedenken hat und in
einem solchen Gebiet beheimatet ist oder eben dort antreten soll, sein
Spiel auf Antrag kostenfrei verlegen“, hatte der im BFV-Präsidium für
den Spielbetrieb zuständige Schatzmeister Jürgen Faltenbacher bereits in
der vergangenen Woche gesagt: „Denjenigen, die spielen wollen, sollen
auch jetzt spielen dürfen. Dabei ist klar, dass nicht das Fußballspiel
selbst ein erhöhtes Risiko darstellt, sondern An- und Abreise,
Aufenthalte in den Umkleiden und Duschen oder in den Zuschauerbereichen.
Hier, und das ist mir sehr wichtig, haben wir es alle selbst in der
Hand. Jeder muss alles dafür tun, um Kontakte zu beschränken und
Gefahren erst gar nicht entstehen zu lassen.“
Aufgrund der weiterhin hohen Corona-Infektionszahlen hatte der BFV am
vergangenen Freitag im sogenannten Corona-Paragrafen 94 der
Spielordnung die zusätzliche Möglichkeit kostenloser Spielverlegungen
geschaffen – und zwar für alle Vereine, die in einer Region mit einem Sieben-Tage-Inzidenzwert ab 50 beheimatet sind oder nicht zu Partien in solche Gebiete reisen wollen
(bzw. nicht gegen Gegner aus solchen Gebieten antreten wollen). Eine
Zustimmung des gegnerischen Vereins ist dabei nicht erforderlich. Es
reicht aus, einen Antrag beim jeweiligen Spielleiter zu stellen sowie
den Gegner sowie den Schiedsrichter rechtzeitig über eine solche
Entscheidung von Vereinsseite zu informieren.
Auch jetzt, also am vergangenen Wochenende, gingen rund zwei Drittel
aller Partien über die Bühne. Bekanntlich hatten sich Anfang September
etwas mehr als 80 Prozent der bayerischen Vereine dafür ausgesprochen,
den Spielbetrieb in diesem Jahr wieder aufzunehmen, sollten dies die
staatlichen Vorgaben ermöglichen.
Ausnahmeregelung greift nicht in der Regionalliga Bayern
Diese Regelung gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2020, ausgenommen
hiervon ist die Regionalliga Bayern – dies hat der Vorstand jetzt so
beschlossen. „Hintergrund, die Regionalliga Bayern von der Möglichkeit
der einseitigen Spielabsage auszunehmen, ist für den Vorstand zuvorderst
die besondere Terminsituation, die sich vor allem aus der Schnittstelle
zur 3. Liga und den damit einhergehenden Aufstiegsspielen auf
nationaler Ebene ergibt“, sagt BFV-Verbandsspielleiter Josef Janker.
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