FCE will in die Landesliga: Alles steht und fällt mit 80 000 Euro - anpfiff.info
Artikel veröffentlicht am 22.04.2016 um 15:00 Uhr
FCE will in die Landesliga: Alles steht und fällt mit 80 000 Euro
Während es sportlich für die Rumpftruppe des FC Eintracht Bamberg am Freitagabend in der Bayernliga im Volkspark gegen den VfB Eichstätt geht, wird hinter den Kulissen des vor der Insolvenz stehenden Vereins kräftig gewerkelt. Ziel, so steht es in einer Pressemitteilung des FCE, der Verein soll erhalten und der Neuanfang in der Landesliga in Angriff genommen werden.
Von Marco Heumann
"Auch wenn wir am Ende der Saison auf den letzten Tabellenplatz gesetzt werden, hätte sich unsere Mannschaft das eine oder andere Erfolgserlebnis durchaus verdient." Petr Skarabela verteilt weiter Lob an sein aus einigen verbliebenen Spielern aus dem Bayernliga-Kader, Akteuren aus der U23 und Nachwuchsspielern aus der U19 bestehendes Team. "Die Truppe hat in den vergangenen Spielen durchaus ansprechende Leistungen gezeigt", freut sich der Trainer und hegt die Hoffnung, dass der Einsatz und der Wille irgendwann auch mit Punkten belohnt werden. Vielleicht sogar schon am heutigen Freitag, wenn der VfB Eichstätt zum Flutlichtspiel in den Volkspark kommt.

Aufwändige Neugründung vermeiden


Arbeitet an einer Lösung: Jörg Schmalfuß.
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Hinter den Kulissen wird indes weiter mit Nachdruck an einer Lösung, die die Rettung des Vereins ermöglichen soll, gearbeitet. Das teilt der FCE am Freitag in einer vorerst via Facebook verbreiteten Presseerklärung mit.
"Wir sind dabei, alles für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu tun, um den Verein in seiner jetzigen Form zu erhalten und somit eine aufwändige Neugründung mit hohen Risiken wie zum Beispiel Mitgliederverlust, Anträge auf Übertrag von Spielrechten, Namensfindung und so weiter zu vermeiden," wird darin der Interimsvorsitzende Jörg Schmalfuß zitiert. 80 000 Euro müssten für diese Variante wohl aufgebracht werden. "Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass wir diese Summe aufbringen können, denn positive Signale haben wir erhalten", zeigt sich der 30-Jährige vorsichtig optimistisch. "Wir haben bereits Geld bekommen. Allerdings ist auch klar, dass noch weitere Gelder jetzt fließen müssen."
Ziel ist es offenbar, den Ulmer Weg zu gehen, sprich ein Verfahren zu eröffnen, einen Plan zur Ent- und Umschuldung vorzulegen und dann einen sportlichen Neuanfang unter dem alten Namen zu wagen. Das Zeitfenster, in dem diese Lösung greifen könnte, reicht bis Ende Mai - und damit womöglich auch über den letzten Spieltag der Bayernliga-Saison hinaus.
Solange hat Insolvenzverwalter Volker Böhm auch Zeit, um das vom Amtsgericht in Auftrag gegebene Gutachten zu erstellen. "Eine Frist, die wohl weitgehend ausgenutzt werden dürfte", erklärt Ingo Schorlemmer, Pressesprecher der Kanzlei Schultze und Braun auf Nachfrage von anpfiff.info. Damit dürfte weiter unklar sein, ob die Punkte, die der FCE erspielt hat in der Wertung bleiben oder nicht. Zudem schwebt auch das Damoklesschwert eines Ausschlusses vom Spielbetrieb über den Domstädtern. Der würde nämlich greifen, wenn sie zu einer dritten Partie nicht antreten würden. Eine Gefahr, die vor allem bei der weiten Fahrt zum SV Erlenbach am letzten April-Wochenende gegegben wird.

Ziel: Neustart in der Landesliga

Aussagen von Jörg Schmalfuß legen allerdings nah, dass der FC Eintracht, eine weitere Absage mit aller Macht vermeiden will. "Sollte alles in unserem Sinn verlaufen, dann würden wir in der Landesliga an den Start gehen", wird der Sportökonom in der Pressemitteilung zitiert. Schon jetzt liegen nach seinem Bekunden erste Signale und sogar Zusagen von Spielern vor, die in der ersten Mannschaft des FCE auflaufen wollen.
Zudem wurden in der Fußballabteilung so genannte Kompetenzteams gegründet, um die Aufgaben Jugendarbeit, Seniorenbereich, Kommunikation und Sponsorensuche sowie Etatplanung für die kommende Saison auf mehrere Schultern zu verteilen. "Diese Teams haben ihre Arbeit mit viel Engagement aufgenommen", zieht Jörg Schmalfuß ein positives erstes Fazit. Auch für Funktionen im administrativen Bereich gab und gibt es gute Gespräche, wie der 30-Jährige ergänzt. "Wir haben mit einigen Personen gesprochen und mit dem Einen und Anderen bereits eine Einigung erzielen können. In den nächsten Tagen werden wir auch Namen vermelden." Unter anderem soll der Trainer für die künftige U19 feststehen.
Dennoch schon jetzt von einer Rettung zu sprechen oder auch nur Entwarnung zu geben, das kann und möchte der Übergangsvorsitzende nicht und stellt in der Pressemitteilung klar. "Alles steht und fällt mit dem Zusammenbringen der gut 80 000 Euro."

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Insolvenz in der Spielordnung

IX. Insolvenz
 
§ 67 Verein in Insolvenz
 
1. Die klassenhöchste Herrenmannschaft eines Vereins, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder bei dem die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird, gilt als Absteiger in die nächste Spielklasse und rückt insoweit am Ende des Spieljahres an den Schluss der Tabelle. Verfügt der Verein ausschließlich über Frauenmannschaften, so gilt die klassenhöchste Frauenmannschaft als Absteiger. Die Anzahl der aus sportlichen Gründen absteigenden Mannschaften vermindert sich entsprechend.
 
2. Die von einer solchen Mannschaft ausgetragenen oder noch auszutragenden Spiele werden nicht gewertet. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder seine Ablehnung nach dem letzten Spieltag, aber vor Ende des Spieljahres (30. Juni) getroffen wird.
 
3. Scheidet diese Mannschaft vor oder während der laufenden Spielzeit aus dem Spielbetrieb aus, gilt § 30 entsprechend.
 
4. Wird die klassenhöchste Mannschaft vor dem ersten Pflichtspiel des neuen Spieljahres vom Spielbetrieb zurückgezogen und für die folgende Spielzeit nicht mehr zum Spielbetrieb gemeldet, so hat dies auf die Spielklassenzugehörigkeit der anderen Mannschaften des Vereins keine Auswirkung.

§ 30 Einstellung des Spielbetriebes
 
Einstellung während der Verbandsspielrunde
 
1. Stellt ein Verein während der Verbandsspielrunde den Spielbetrieb ein, sind die von diesem Verein oder dessen bisherigen Gegnern erzielten Punkte und Tore zu streichen.
2. Stellt ein Verein seinen Spielbetrieb während der letzten vier Spieltage ein, oder tritt er in diesem Zeitraum zum dritten Mal schuldhaft nicht an, bleiben die von diesem Verein bereits durchgeführten Spiele in der Wertung. Die restlichen Spiele des Vereins werden für den jeweiligen Gegner entsprechend § 29 Nr. 1 als gewonnen gewertet. Der festgelegte Abstieg verringert sich entsprechend.
 
Einstellung vor Beginn der Entscheidungs- und Relegationsspiele
 
3. Ein Verein, der unbeschadet des von ihm erreichten Tabellenplatzes nach Abschluss der Verbandsspielrunde, aber noch vor Beginn der Entscheidungs- und Relegationsspiele den Spielbetrieb einstellt, vermindert die Zahl der festgelegten Absteiger. Hatte der Verein Aufstiegsberechtigung nach § 54, tritt der nächstplatzierte Verein an dessen Stelle. Dies gilt auch für einen Verein, der auf einem Relegationsplatz um den Verbleib in seiner Spielklasse steht.
 
Einstellung nach Beginn der Entscheidungs- und Relegationsspiele
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4. Ein Verein, der unbeschadet des von ihm erreichten Tabellenplatzes nach Beginn der Entscheidungs- und Relegationsspiele den Spielbetrieb einstellt, vermindert den festgelegten Abstieg nicht. Frei werdende Plätze können durch vermehrten Aufstieg aufgefüllt werden. Dies ist bei Festlegung der Auf- und Abstiegsregelung zu berücksichtigen.
 
5. Stellt ein Verein während der Durchführung seiner Entscheidungs- und Relegationsspiele den Spielbetrieb ein, so ist das von ihm zuletzt durchgeführte Entscheidungs- oder Relegationsspiel für den Gegner als gewonnen zu werten. Die festgelegte Auf- und Abstiegsregelung wird hierdurch nicht berührt.
 
6. Ein Verein, der sich nach Durchführung seiner Entscheidungs- oder Relegationsspiele für den Aufstieg in die nächsthöhere Spielklasse qualifiziert hat und dann den Spielbetrieb einstellt, wird durch den Gegner seines letzten Entscheidungs- oder Relegationsspieles ersetzt.
 
Mitteilung an Spielleiter
 
7. Die Einstellung des Spielbetriebs ist dem zuständigen Spielleiter unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Verein kann auf Antrag (Meldebogen) in dem darauf folgenden Spieljahr in die unterste Spielklasse eingereiht werden.

Anmerkung der Red.: Die im §30 genannten Regelungen greifen nicht, wenn nur eine Mannschaft des Vereins vom Spielbetrieb zuückgezogen wird. In diesem Fall könnte zum Beispiel die Reserve zur Ersten werden und im Jahr danach in der von ihr erspielten Klasse antreten.





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