Artikel vom 15.03.2022 13:55 Uhr
Die Bayerische Staatsregierung hat beschlossen, bei ihren Corona-Maßnahmen von der befristeten Übergangsregelung Gebrauch zu machen und die bestehenden Regelungen weitestgehend bis 2. April aufrechtzuerhalten. Das heißt, dass neben der Maskenpflicht auch alle aktuellen 2G/3G-Zugangsbeschränkungen bis dahin weiter Bestand haben werden.
Es bleibt
also bei 3G (Genesen, Geimpft und Getestet) für Spieler*innen,
Schiedsrichter*innen und Trainer*innen und bei 2G für alle Zuschauer*innen.
Bestehen bleibt auch die FFP2-Maskenpflicht für alle Zuschauer – auch im
Freien. Lediglich die Kapazitätsbeschränkung von derzeit 75% der maximalen
Auslastung und die absolute Zuschauer-Obergrenze (25.000 Zuschauer) werden ab
dem 20. März aufgehoben.
Robert Schraudner
Sebastian Baumann
„Um es ganz klar zu sagen: Es ist mit normalem
Menschverstand nicht mehr nachvollziehbar, dass der Irrsinn mit der 2G-Regelung
für die Zuschauer im Amateurfußball in die Verlängerung geht. Es ist und bleibt
nicht zu erklären, dass die Menschen in der Gastro im Innenbereich unter 3G-Bedingungen
zusammenkommen können, nicht aber im Freien am Amateurfußballplatz, der
bekanntlich noch dazu sehr weitläufig ist. Natürlich ist es gut, dass der
Spielbetrieb unter 3G-Bedingungen fortgeführt werden kann. Aber das alleine
reicht nicht und lässt alle Vereine und Amateurfußballer*innen sprachlos
zurück. Natürlich steht weiterhin der Gesundheitsschutz immer an erster Stelle.
Die getroffenen widersprüchlichen und nun erneut verlängerten Regelungen sind
aber realitätsfern und für niemandem nachvollziehbar“, erklärt
BFV-Vizepräsident Robert Schraudner, der die Corona-Taskforce des Bayerischen
Fußball-Verbandes (BFV) leitet.
Hintergrund: Die aktuell gültige 15. Bayerische
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung läuft am 19. März aus, da an diesem Tag die
bundesweite Rechtsgrundlage wegfällt. Allerdings haben die Bundesländer die
Möglichkeit, die bestehenden Regelungen im Rahmen einer Übergangsregelung bis
zum 2. April zu verlängern.