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Artikel vom 26.04.2020 17:37 Uhr
BLSV: Hoffnung auf Rückkehr zum Sport
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Die Zwischenbilanz gibt Anlass zur Hoffnung: Nach vollständiger Einstellung des Sportbetriebs und Schließung aller Sportstätten in Sportdeutschland aufgrund der Corona-Pandemie sehen der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und die Landes-Sportbünde Signale, die eine Wiederaufnahme des Sporttreibens in den einzelnen Bundesländern ermöglichen.
Von PM BLSV


Dazu gab es am Samstag bei einer Videokonferenz der 16 Landessportbünde (LSB-Konferenz) gemeinsam mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) ein einstimmiges Votum.

BLSV-Präsident Jörg Ammon, der diesmal den Vorsitz der LSB-Konferenz hatte: „Der eingeschlagene Weg zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist erfolgreich und sollte daher fortgesetzt und mit Umsicht an die sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst werden. Der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung muss unverändert Priorität haben. Zur Gesundheitsvorsorge dient insbesondere das Sporttreiben. Dies haben wir in der Konferenz erörtert und waren uns alle zusammen mit dem DOSB einig, dass unter bestimmten Vorkehrungen der Startschuss zur Rückkehr in den Vereinssport gegeben werden kann.

Freizeit- und Breitensport ermöglichen

Der organisierte Sport in Deutschland ist bereit. Im Schulterschluss zwischen dem DOSB und den 16 Landessportbünden wird nun das Angebot an die politischen Verantwortungsträger in Bund und Ländern konkretisiert. Dieses soll bereits am kommenden Montag in die Sportministerkonferenz sowie die weiteren Abstimmungen auf Bundesebene einfließen. „Nach den positiven Rückmeldungen der Sportminister*innen der Länder haben wir unser Angebot an die Politik für eine Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens weiterentwickelt. Neben 10 DOSB-Leitplanken liegen nun auch angepasste sportartspezifische Übergangs-Regeln der Fachverbände für einen ersten vorsichtigen Schritt ins vereinsbasierte Sporttreiben vor. Wir sind somit auf einen verantwortungsvollen Wiedereinstieg vorbereitet und hoffen nun zeitnah auf ein bundeseinheitliches Signal der Öffnung durch die Politik“, sagte DOSB-Präsident Alfons Hörmann.

Die unzähligen positiven Effekte des Sports auf die Mitglieder in den rund 90.000 Sportvereinen in Deutschland fehlen der gesamten Gesellschaft von Tag zu Tag mehr. Mit dem nun vorliegenden Paket aus Leitplanken und spezifischen Regeln für die einzelnen Sportarten ist eine gute Handlungsgrundlage für die Umsetzung in den Vereinen geschaffen“, so Jörg Ammon weiter. Nach den gemeinsamen Vorstellungen von organisiertem Sport und der Sportministerkonferenz der Länder wird ein erster Schritt der Lockerung ausschließlich für Bewegungsangebote im Freiluftbereich gelten, zudem sind umfassende weitere Regelungen wie Mindestabstand und Hygienevorgaben zu beachten. Dabei bleiben die Sportheime, deren Umkleiden und Gastronomiebereiche und Hallen geschlossen. Bei positivem Verlauf können später die nächsten Schritte zur weiteren Öffnung erfolgen.

Der organisierte Sport verzichtet ganz bewusst auf eine Positivliste von Sportarten, denn es geht um angepasste Bewegungsangebote für alle Mitglieder in den Vereinen. „Seitens des Sports können wir mit bewährten Strukturen und den unzähligen erfahrenen Verantwortungsträger*innen einen wertvollen Teil dazu beitragen, dass Deutschland wieder in Bewegung kommt. Dabei sind wir uns der besonderen Chancen und Risiken bewusst und werden deshalb stets nach der Maxime handeln, dass Infektionsrisiken soweit wie irgend möglich minimiert werden müssen“, sagt DOSB-Präsident Hörmann. In den nächsten Schritten soll über die Nutzung von Hallen, die Rückkehr zum Wettkampfbetrieb sowie über Kontakt- und Zweikampfsportarten diskutiert werden.

Leistungssport nach bundeseinheitlichen Regeln

Die LSB-Konferenz hat sich darauf verständigt, dass für Bundeskader-Athleten das Training sowohl im Indoor- wie im Outdoor-Bereich wieder geöffnet werden sollte. Für Landeskader-Athleten dagegen sollte das Training zunächst im Outdoorbereich beginnen. Um Ungleichbehandlung zu verhindern, sollten die Regeln in allen Bundesländern einheitlich gelten.

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Die zehn Leitplanken des DOSB

Distanzregeln einhalten
Ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den anwesenden Personen trägt dazu bei, die Übertragungswahrscheinlichkeit von Viren deutlich zu reduzieren. Auf Grund der Bewegung beim Sport ist der Abstand großzügig zu bemessen. Die Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen sollte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgen.

Körperkontakte müssen unterbleiben
Sport und Bewegung sollten kontaktfrei durchgeführt werden. Auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen und Jubeln oder Trauern in der Gruppe wird komplett verzichtet. Die Austragung von Zweikämpfen, z. B. in Spielsportarten, sollte unterbleiben. In Zweikampfsportarten kann nur Individualtraining stattfinden.

Mit Freiluftaktivitäten starten
Sport und Bewegung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen und privaten Freiluftsportanlagen erleichtern das Einhalten von Distanzregeln und reduzieren das Infektionsrisiko durch den permanenten Luftaustausch. Spiel- und Trainingsformen sollten, zunächst auch von traditionellen Hallensportarten im Freien durchgeführt werden.

Hygieneregeln einhalten

Häufigeres Händewaschen, die regelmäßige Desinfektion von stark genutzten Bereichen
und Flächen sowie der Einsatz von Handschuhen kann das Infektionsrisiko reduzieren. Dabei sollten die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen bei gemeinsam genutzten Sportgeräten besonders konsequent eingehalten werden. In einigen Sportarten kann der Einsatz von Mund-Nasen-Schutzmasken sinnvoll sein.

Vereinsheime und Umkleiden bleiben geschlossen
Die Nutzung von Umkleiden und Duschen in Sporthallen und Sportvereinen wird vorerst ausgesetzt. Die Gastronomiebereiche bleiben geschlossen, ebenso wie die Gesellschaftsund Gemeinschaftsräume.

Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen

In der Übergangsphase sollte auf die Bildung von Fahrgemeinschaften zum Training und zu Wettkämpfen verzichtet werden. Ebenso ungeeignet ist der Einsatz von Minivans. Zudem ist auf touristische Sportreisen zu verzichten.

Veranstaltungen und Wettbewerbe unterlassen
Um die Distanzregeln einzuhalten, sollten derzeit keine sozialen Veranstaltungen des Vereins stattfinden. Dies gilt sowohl für Festivitäten als auch für Versammlungen. Die Bundesregierung hat es Vereinen kurzfristig gestattet, ihre Mitgliederversammlungen im Bedarfsfall auch digital durchzuführen. Zudem sind jegliche Zuschauerveranstaltungen in den Vereinen untersagt. Nicht gestattet sind zunächst auch sportliche Wettbewerbe.

Trainingsgruppen verkleinern
Durch die Bildung von kleineren Gruppen beim Training, die im Optimalfall dann auch stets in der gleichen Zusammensetzung zusammenkommen, wird das Einhalten der Distanzregeln erleichtert und im Falle einer Ansteckungsgefahr ist nur eine kleinere Gruppe betroffen bzw. mit Quarantäne-Maßnahmen zu belegen.

Angehörige von Risikogruppen besonders schützen
Für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Sport ebenfalls von hoher Bedeutung. Umso wichtiger ist es, das Risiko für diesen Personenkreis bestmöglich zu minimieren. In diesen Fällen ist nur geschütztes Individualtraining möglich.

Risiken in allen Bereichen minimieren

Dieser Punkt ist insbesondere ein Appell an den gesunden Menschenverstand. Wenn man bei einer Maßnahme ein ungutes Gefühl hat, sich über die möglichen Risiken nicht im Klaren ist, sollte darauf verzichtet werden und alternativ eine risikofreie Aktivität gesucht werden.

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