Artikel vom 08.02.2022 13:07 Uhr
Mit der Hoffnung auf praxisnahe Lösungen, auch einige Lockerungen, hat der bayerische Amateurfußball auf den heutigen Beschluss des bayerischen Kabinetts geblickt. Im Ergebnis war es aber vor allem eine Erhöhung der Kapazitäten, die in der Praxis dem Profisport hilft. Die 2G-plus-Regel für Zuschauer gilt aber auch weiterhin auf allen Sportplätzen, zumindest sind dort nun auch Stehplätze offiziell zugelassen.
In der obligatorischen Pressekonferenz nach der heutigen Kabinettssitzung erklärte Staatsminister Florian Herrmann anhand von Zahlenvergleiche, dass aktuell keine Überlastung der Krankenhäuser drohe - obwohl die Inzidenz, gerade mit dem Höchstwert in Bayern, auf einem Rekordniveau liegt. "Wir haben Anlass zu großer Vorsicht, aber auch berechtigte Hoffnung. Der Trend ist gut", sagte Herrmann, der die Berechtigung zu Lockerungsschritte sieht.
"Einstieg in Ausstieg" - noch nicht für Amateursport
Unter dem Titel "Einstieg in Ausstieg" wurden Anpassungen in der nun bis zum 23. Februar 2022 verlängerten 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorgenommen. Ab dem morgigen Tag (09.02.2022) gibt es für Zuschauer im Sport nun eine Belegungsmöglichkeit bis zu 50 Prozent, eine Unterscheidung zwischen regionalen und überregionalen Veranstaltungen gibt es dabei grundsätzlich nicht mehr. Die nun geltende allgemeine Obergrenze von bis zu 15.000 Zuschauern hilft freilich in der Praxis dem Amateurfußball in Bayern kein Stück nicht weiter. Zwar sind nun auch Stehplätze zulässig, dabei gilt aber weiterhin die 2G-plus-Regelung und Maskenpflicht. Gerade hier blieb die erhoffte praxisnahe Lösung für die Heimvereine, die als Veranstalter für die Einhaltung verantwortlich sind, weiterhin aus.
Enttäuschung gab es insbesondere auch für die Hobby-Sportler, die sich eine Anpassung der Vorschriften - beispielweise unter einer 3G-Regelung (so wie diese nun bei "körpernahe Dienstleistungen" gilt) - erhofft hatten. Die Regularien zur Sportausübung unter freiem Himmel (2G) und Indoor (2G-plus) bleiben vorerst unverändert.
Die Regelungen zum regionalen Hotspot-Lockdown werden bis einschließlich 23. Februar 2022 weiterhin ausgesetzt.