Artikel vom 11.01.2022 17:21 Uhr
Die Staatsregierung hat die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) um weitere vier Wochen, bis zum 9. Februar 2022, verlängert und in Punkten angepasst, die auch den Amateur- und Jugendfußballbetrieb im Freistaat betreffen. Die Änderungen treten zum 13. Januar 2022 in Kraft.
So wird die aktuell noch bis zum 12. Januar 2022 geltende
Ausnahme von 2G bei sportlicher Betätigung zugunsten minderjähriger
Schüler*innen, die regelmäßig getestet werden, fortgeführt. Die
Ausnahmeregelung wird laut dem Leiter der Staatskanzlei, Dr. Florian Herrmann,
dauerhaft Bestand haben, auch wenn sie aus formalen Gründen immer nur um vier
Wochen verlängert werden kann.
Diese Verlängerung hatte die Corona-Taskforce des
Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) unter Vorsitz von BFV-Vizepräsident Robert Schraudner bereits vor Weihnachten eindringlich gefordert. „Wir sind natürlich sehr froh, dass dieser längst
überfällige Schritt nun gemacht wurde und durch das heutige eindeutige
Statement vom Leiter der Staatskanzlei Dr. Florian Herrmann für die Kinder und
Jugendlichen und natürlich auch für den Jugendfußball-Spielbetrieb jetzt
Planungssicherheit herrscht“, erklärt Robert Schraudner.
Testnachweis für 2G-plus entfällt nach Booster unmittelbar
Außerdem entfällt ab 13. Januar 2022 die Pflicht zur Vorlage
eines zusätzlichen Testnachweises in 2G-plus-Bereichen (z.B. Fußballtraining in
der Halle) für Personen, die eine Auffrischungsimpfung nach einer vollständigen
Immunisierung erhalten haben. Künftig gilt dies bereits unmittelbar ab
der Auffrischungsimpfung (Booster). Die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen
Testnachweises entfällt außerdem für Personen, die nach vollständiger
Immunisierung eine Infektion überstanden haben.