Artikel vom 04.12.2023 15:00 Uhr
Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) passt zum 1.
Januar 2024 seine Gebühren inflationsbedingt um vier Prozentpunkte an
und bleibt damit deutlich unter dem Verbraucherpreisindex des
Statistischen Bundesamtes, der sich im maßgeblichen Zeitraum
um 6,9 Prozent erhöht hat. Einen entsprechenden Beschluss hat der
Verbandsvorstand unter Zustimmung der AG Finanzen jetzt einstimmig
gefasst.
Von
Sebastian Baumann
/ PM BFV
Der Vorstand folgt damit der Entscheidung des
Verbandstages aus dem Jahr 2014: Seinerzeit hatten sich die Delegierten
einstimmig für diese Möglichkeit einer jährlichen inflationsbedingten
Anpassung ausgesprochen, um auszuschließen, dass
Gebührenanpassungen nur alle vier Jahre vorgenommen werden können und
diese dann kumuliert auf einmal steigen – mit diesem Instrument wird
einer einmaligen starken Kostensteigerung entgegengewirkt.
Faltenbacher: "Sorgsamer Blick auf die Vereine"
„Wir alle wissen um die seit dem Krieg in der
Ukraine außergewöhnliche Situation, die uns alle im täglichen Leben
begegnet. Gestiegene Kosten für Personal, Mieten, Energie oder Mobilität
treffen uns alle und damit auch den Verband. Deshalb
passen wir diese Kosten entsprechend der Satzung an, aber ausdrücklich
und mit sorgsamem Blick auf unsere Vereine nicht in vollem Umfang. Ein
Verschieben auf die kommenden Jahre würde uns schnell einholen und
unsere Vereine rückwirkend ganz anders und deutlicher
belasten“, sagt BFV-Schatzmeister Jürgen Faltenbacher.
Jürgen Faltenbacher verkündet die Gebührenerhöhung.
BFV / Fabian Frühwirth
Mit der jetzigen Entscheidung werden die Gebühren
moderat angehoben und fallen damit niedriger als die
Lebenshaltungskosten aus: So beträgt beispielsweise die Meldegebühr für
einen A-, B- oder C-Klassen-Verein künftig 160,15 Euro für sämtliche,
am Spielbetrieb teilnehmenden Teams des Klubs statt wie bisher 153,99
Euro. Ein Bezirksligist hat demnach eine Steigerung von 15,83 Euro zu
verzeichnen. Pass-Neuausstellungen bleiben auch weiterhin gänzlich
kostenfrei. Die Gebühren für einen Vereinswechsel
verändern sich im Jahr 2024 um 2,18 Euro auf dann 56,73 Euro.
Ausdrücklich unberührt von der inflationsbedingten Anpassung bleibt die
Spesenordnung für Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter.
AG Finanzen in Entscheidung eingebunden
„Wie bisher gehen wir auch künftig sehr
verantwortungsbewusst mit unseren finanziellen Mitteln um. Genau deshalb
haben wir 2017 auch die AG Finanzen ins Leben gerufen, über die
interessierte Vereinsvertreterinnen und -vertreter Einblicke
in Einnahmen und Ausgaben bekommen und unmittelbar mitbestimmen können,
in welche Bereiche der BFV investiert“, sagt Faltenbacher: „Auch jetzt
haben wir unser Vorgehen mit der AG Finanzen ausführlich diskutiert und
uns gemeinsam ganz bewusst dazu entschieden,
nicht den vollen Rahmen, den uns die Statuten geben, auszuschöpfen.
Aber auch das ist am Ende nur deshalb möglich, weil wir grundsolide
wirtschaften.“